Vorbemerkung

Die Firma Ingrid Bruch Immobilien & Versicherungsmaklerin (im Weiteren IB genannt) widmet sich der Erfüllung von  Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen  Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.
Der Unternehmensbereich Verwaltung widmet sich ebenfalls mit größter Sorgfalt  und im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze der Erfüllung  von Verwaltungsaufträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien aller Art sowie Aufträgen für weitere in der jeweils aktuellen Gewerbeanmeldung genannte Tätigkeiten wie z.B. Gebäudereinigung oder Hausmeisterdienste. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen und Hinweise zur Nutzung dieses Internetdienstes.

§1 Art der Tätigkeit

Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,  Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen sowie die  Beschaffung von Hypothekendarlehen.

Irrtum, Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.  Die Angaben zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der  Firma IB erteilt wurden. Die Firma IB  ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte  möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

§ 2 Maklervertrag

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten / Offerten  der Firma IB Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit  uns oder dem Eigentümer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots /der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf  andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.

§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)

Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder  aufgrund des Nachweises durch die Firma IB ein Vertrag  zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma IB bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der  Firma IB zum Abschluss des Vertrages mitursächlich  gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt.  Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.

Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im  Angebot / in der Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die  Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.

Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung  oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma IB der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte  wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag / Erwerb über ein  anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.

Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und  Mehrerwerb am Objekt erfolgt.

Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag  aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner  Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag  erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 4 Höhe der Courtage (Provision)

Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf / Erwerb von Haus- und Grundbesitz  beträgt für den Käufer 3,00% des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent (=3,57%), sofern nicht eine andere Regelung getroffen  wurde.

  1. Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=2,38 Nettomieten) zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
     
  2. Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von einer Monatskaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=1,19 Nettomieten) zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
     
  3. Bei Abschluss von Pachtverträgen ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von einer Monatskaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=1,19 Nettomieten) zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
     
  4. Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe einer Monatskaltmiete- oder pacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=1,19 Nettomieten) zu zahlen.
     
  5. Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2% des Kaufpreises, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen (=1,19 % und 2,38%).
     
  6. Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma IB der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 5,25% des gezahlten Versteigerungserlöses zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=6,24 %) zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
     
  7. Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage 3% vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (= 3,57%). Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins (29,75-facher Jahreserbbauzins inkl. MwSt.).
     
  8. Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).
     
  9. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.
     
  10. Wird in einer Offerte bzw. in einem Exposé eine abweichende Angabe der Courtage genannt, so gilt die dort genannte als vereinbart.
     
  11. Wird nichts anderes erwähnt, gilt die genannte Courtage grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe (19%).

§ 5 Mehrwertsteuer

Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§ 6 Nebenabreden

Nebenabreden zu den Angeboten der Firma IB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 7 Vertraulichkeit der Angebote

Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als  Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter  Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz  in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die Firma IB zu bezahlen.

§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht

Die Firma IB ist berechtigt, auch für den anderen  Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die  Firma IB mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von  fünf Werktagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig  nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gilt das Absendedatum (Poststempel). Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere  Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 9 Mitteilungspflicht

Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma IB als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den  Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

§ 10 Verzug

Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so  werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

§ 11 Haftung

Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München vereinbart.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht oder nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so betrifft das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. .