|
Vorbemerkung
Die Firma Ingrid Bruch Immobilien & Versicherungsmaklerin (im Weiteren IB genannt) widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes. Der Unternehmensbereich Verwaltung widmet sich ebenfalls mit größter Sorgfalt und im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze der Erfüllung von Verwaltungsaufträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien aller Art sowie Aufträgen für weitere in der jeweils aktuellen Gewerbeanmeldung genannte Tätigkeiten wie z.B. Gebäudereinigung oder Hausmeisterdienste. Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen und Hinweise zur Nutzung dieses Internetdienstes.
§1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen sowie die Beschaffung von Hypothekendarlehen.
Irrtum, Zwischenverkauf / Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma IB erteilt wurden. Die Firma IB ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten / Offerten der Firma IB Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer / Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots /der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.
§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma IB ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die Firma IB bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma IB zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung.
Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot / in der Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB. Bei Geschäftskauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.
Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma IB der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag / Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf / Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 3,00% des Gesamtkaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent (=3,57%), sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
- Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=2,38 Nettomieten) zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
- Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von einer Monatskaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=1,19 Nettomieten) zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
- Bei Abschluss von Pachtverträgen ist sowohl der Vermieter als auch der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von einer Monatskaltmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=1,19 Nettomieten) zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
- Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe einer Monatskaltmiete- oder pacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=1,19 Nettomieten) zu zahlen.
- Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2% des Kaufpreises, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen (=1,19 % und 2,38%).
- Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma IB der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 5,25% des gezahlten Versteigerungserlöses zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (=6,24 %) zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
- Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage 3% vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (= 3,57%). Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins (29,75-facher Jahreserbbauzins inkl. MwSt.).
- Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente).
- Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.
- Wird in einer Offerte bzw. in einem Exposé eine abweichende Angabe der Courtage genannt, so gilt die dort genannte als vereinbart.
- Wird nichts anderes erwähnt, gilt die genannte Courtage grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe (19%).
§ 5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.
§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma IB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 7 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die Firma IB zu bezahlen.
§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma IB ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma IB mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gilt das Absendedatum (Poststempel). Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.
§ 9 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma IB als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.
§ 10 Verzug
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
§ 11 Haftung
Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München vereinbart.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht oder nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, so betrifft das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. .
|
|